Barrierefreiheit ist ein zentraler Bestandteil unseres Verständnisses von digitaler Teilhabe und sozialer Verantwortung.
Wir sind daher bemüht ihre Website, gemäß den Bestimmungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102, barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind insbesondere das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 sowie die Anforderungen der internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website erfüllt bereits weitgehend die Anforderungen der BITV 2.0. Es bestehen derzeit aber noch einige Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen.
Die folgenden Inhalte können teilweise noch nicht barrierefrei sein:
- Alternativtexte: Bei einigen Bildern können Alternativtexte fehlen oder noch nicht ausreichend aussagekräftig sein.
- Kontrastverhältnisse: Die Kontraste einzelner Textelemente können in manchen Fällen nicht ausreichend sein.
- HTML-Semantik: Die Reihenfolge der HTML-Labels für die Überschriften kann teilweise noch irreführend sein.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Seiten weiter zu optimieren und damit möglichst viele Barrieren zu lösen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 4. Juni 2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf der Einschätzung des Dienstleisters.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
E-Mail: info@cannaleo.de
Anschrift
Cannaleo Digital GmbH
Scheidter Str. 27
66123 Saarbrücken
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von 6 Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin